Preis für innovative Jugendarbeit
Vergaberichtlinien (Neufassung It. Mitgliedervollversammlung 18.11.03)



1.) Wer kann gefördert werden?
Jugendverbände, die Mitglied des
Kreisjugendring Ludwigsburg e.V. sind.


2.) Was kann gefördert werden?
Maßnahmen der Jugendverbände, die einen neuen, zeitgemäßen Ansatz der Jugendarbeit darstellen, zum Beispiel
- neue, innovative Maßnahmen
- wesentliche und innovative Weiterentwicklung und Ergänzung bereits durchgeführter Maßnahmen
- Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen
- Maßnahmen, die sich mit sozialen Problemen befassen usw.
(diese Liste ist nicht abschließend)


3.) Wie wird der Preis vergeben?
Der Preis wird jährlich vergeben Die Entscheidung trifft eine Kommission. (siehe Punkt 5) Die Preisverleihung erfolgt jeweils in der, auf den Einsendeschluss (15. September) eines Jahres folgenden Mitgliederversammlung des Kreisjugendrings.


4.) Wie hoch ist der Preis?
Der Preis ist mit maximal 1000 Euro dotiert. Er kann auf 1 bis 3 Preisträger verteilt werden. Ein Zwang zur teilweisen oder ganzen Vergabe besteht nicht. Die Preisträger erhalten zusätzlich zum Preisgeld eine Urkunde mit Begründung der Preis-Kommission.


5.) Wer entscheidet über den Preis?
Eine
Kommission, die sich aus einem der beiden Kreisjugendpfleger/innen, dem/der Vorsitzenden des Kreisjugendrings und drei Vertretern der Jugendverbände zusammensetzt.
Die Vertreter der Jugendverbände werden in der Mitgliedervollversammlung des Kreisjugendrings, in der der Preis verliehen wird, auf die Dauer von 1 Jahr gewählt. Die erste Wahl findet zusammen mit der Verabschiedung dieser Vergabebestimmungen statt. Wiederwahl ist möglich. Der entsendende Verband darf sich für die Amtszeit seines/r Vertreters/in in der Kommission nicht an der Preisausschreibung beteiligen.
Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, wie bei der Würdigung der eingereichten Anträge zu verfahren ist. Die Kommission begründet ihre Entscheidung schriftlich für die auszufertigenden Urkunden.
Die Entscheidung der Kommission ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


6. Wo kann man sich bewerben?
Der Antrag ist auf dem Formular des KJR an den Vorstand des Kreisjugendrings Ludwigsburg, zu Händen des
Kassiers, einzureichen. Die durchgeführte Maßnahme ist anhand von geeigneten Nachweisen zu belegen. Ein Jugendverband darf maximal 3 Anträge einreichen.


7.) Wann kann man sich bewerben?
Jederzeit, bis spätestens 15. September des auf die Maßnahme folgenden Jahres. (Eingang des Antrags beim KJR)


8.) Wer gibt weitere Informationen?
Der
Kassier des Kreisjugendrings Ludwigsburg.


Preis-Vergabe-
Kommission für die Amtszeit 2003/2004

Vorsitzender des Kreisjugendrings
Jürgen Bothner
Kreisjugendpfleger
Reiner Dietrich
Michaela Schulze (Stadtjugendring Luddwigsburg e.V.)
Jan Retzlaff (Junge Liberale Ludwigsburg)
Wolfgang M. Pauli (Stadtjugendring Ditzingen e.V.)