Preis
für innovative Jugendarbeit
Vergaberichtlinien
(Neufassung It. Mitgliedervollversammlung 18.11.03)
1.) Wer kann gefördert
werden?
Jugendverbände, die Mitglied des Kreisjugendring
Ludwigsburg e.V. sind.
2.) Was kann gefördert werden?
Maßnahmen der Jugendverbände, die einen neuen,
zeitgemäßen Ansatz der Jugendarbeit darstellen, zum
Beispiel
- neue, innovative Maßnahmen
- wesentliche und innovative Weiterentwicklung und
Ergänzung bereits durchgeführter Maßnahmen
- Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen
- Maßnahmen, die sich mit sozialen Problemen
befassen usw.
(diese Liste ist nicht abschließend)
3.) Wie wird der Preis vergeben?
Der Preis wird jährlich vergeben Die Entscheidung
trifft eine Kommission. (siehe Punkt 5) Die
Preisverleihung erfolgt jeweils in der, auf den
Einsendeschluss (15. September) eines Jahres folgenden
Mitgliederversammlung des Kreisjugendrings.
4.) Wie hoch ist der Preis?
Der Preis ist mit maximal 1000 Euro dotiert. Er kann
auf 1 bis 3 Preisträger verteilt werden. Ein Zwang zur
teilweisen oder ganzen Vergabe besteht nicht. Die
Preisträger erhalten zusätzlich zum Preisgeld eine
Urkunde mit Begründung der Preis-Kommission.
5.) Wer entscheidet über den Preis?
Eine Kommission, die sich aus einem der beiden
Kreisjugendpfleger/innen, dem/der Vorsitzenden des
Kreisjugendrings und drei Vertretern der Jugendverbände
zusammensetzt.
Die Vertreter der Jugendverbände werden in der
Mitgliedervollversammlung des Kreisjugendrings, in der
der Preis verliehen wird, auf die Dauer von 1 Jahr
gewählt. Die erste Wahl findet zusammen mit der
Verabschiedung dieser Vergabebestimmungen statt.
Wiederwahl ist möglich. Der entsendende Verband darf
sich für die Amtszeit seines/r Vertreters/in in der
Kommission nicht an der Preisausschreibung beteiligen.
Die Kommission gibt sich eine Geschäftsordnung, wie bei
der Würdigung der eingereichten Anträge zu verfahren
ist. Die Kommission begründet ihre Entscheidung
schriftlich für die auszufertigenden Urkunden.
Die Entscheidung der Kommission ist endgültig. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Wo kann man sich bewerben?
Der Antrag ist auf dem Formular des KJR an den
Vorstand des Kreisjugendrings Ludwigsburg, zu Händen des
Kassiers, einzureichen. Die durchgeführte Maßnahme
ist anhand von geeigneten Nachweisen zu belegen. Ein
Jugendverband darf maximal 3 Anträge einreichen.
7.) Wann kann man sich bewerben?
Jederzeit, bis spätestens 15. September des auf die
Maßnahme folgenden Jahres. (Eingang des Antrags beim
KJR)
8.) Wer gibt weitere Informationen?
Der Kassier des Kreisjugendrings Ludwigsburg.
Preis-Vergabe-Kommission für die Amtszeit 2003/2004
Vorsitzender des Kreisjugendrings Jürgen Bothner
Kreisjugendpfleger Reiner Dietrich
Michaela Schulze (Stadtjugendring Luddwigsburg e.V.)
Jan Retzlaff (Junge Liberale Ludwigsburg)
Wolfgang M. Pauli (Stadtjugendring Ditzingen e.V.)
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